Was ist die Basisausbildung und was bedeutet sie für die ärztliche Ausbildung?

Nach dem abgeschlossenen Medizinstudium darf man noch nicht als Ärzt:in praktizieren. Es folgt ein dreistufiges klinisch-praktisches Ausbildungsverfahren: Stufe 1 – Basisausbildung; Stufe zwei -Sonderfachgrundausbildung; Stufe 3 – die Sonderfachschwerpunktausbildung. In diesem Artikel geht es um die Basisausbildung . Mit dieser wird sichergestellt, dass nach zumindest 9 Monaten alle Ärzt:innen in Ausbildung eine gleiche und vergleichbare Grundkompetenz erreicht haben um den klinschen Alltag zu meistern.

Was ist das Ziel der Basisausbildung?

Wie eingangs beschrieben, sollen klinische Grundkompetenzen in konservativen und chirurgichen Fächern erreicht werden. Sehr schön findet man dies in den FAQs der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK):

„Durch diese klinische Ausbildung sollen alle Ärzte befähigt werden, Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und Notfallsituationen fachgerecht betreuen zu können. Ziel ist es auch die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und der weiteren Behandlung zuzuführen. Am Ende der Basisausbildung ist keine Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung gegeben. Der Berechtigungsgrad bei Turnusärzten ist generell ein mit zunehmender Dauer der Ausbildung und steigenden individuellen Kenntnissen einhergehender dynamischer Prozess, so dass die Anleitung und Aufsicht durch den Ausbildungsverantwortlichen entsprechend reduzierbar wird. Erst durch die Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt eines Sonderfaches oder als Arzt für Allgemeinmedizin ist die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung gegeben.“

FAQ Ärzte-Ausbildungsordnung, Website der ÖÄK

Dies ist aus der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015 abgeleitet. Ich bin der Meinung, jede:r sollte die für den eigenen Beruf nötigen Gesetze kennen. Nicht buchstabengetreu, aber zumindest sinngemäß. Darum gibt es ganz unten noch einen kurzen Absatz mit allen Verlinkungen zu Gesetzen und Verordnungen (für alle, die es ganau wissen wollen). Zur ÄAO gibt´s auch eine Verordnung. Die KEF-und RZ-Verordnung. KEF steht für Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. RZ steht für Rasterzeugnis.

Sinngemäß sagt die Verordnung, dass die Lehrinhalte festgelegt sind und dass Sie für jeden Lehrinhalt ein vorgegebenes Kompetenniveau erreichen müssen. Diese Kompetenzniveaus werden als Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten bezeichnet. Unter Grundkompetenzen eines Arztes sind in §5 die Rollen beschrieben, die jede:r Ärzt:in können muss. (Diese Beschreibung kommt aus Kanada, es sind die canMED-Roles, die definitiv einen eigenen Blogartikel verdienen – kommt noch!) Die Ausbildung findet primär im klinischen Setting statt (klar, ist ja ein Arbeitsverhältnis) und soll durch Fortbildungen etc. ergänzt werden, falls nötig. Das ganze muss in einem Ausbildungsbuch (Logbuch) dokumentiert werden und die Erreichung der Lernziele in einem formalen Rasterzeugnis von ärztlichen Direktor bestätigt werden, damit es letztlich von der ÖÄK anerkannt werden kann.

Im Slider hier finden Sie wortgetreu wesentliche Passagen:


Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten


„Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten § 4. (1) Im Rahmen der Basisausbildung sind Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in chirurgischen und konservativen Fachgebieten gemäß Anlage 33 zu erwerben.“

Grundkompenetenzen eines Arztes


„Grundkompetenzen eines Arztes § 5. (1) In allen Bereichen der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte hat die/der Ausbildungsverantwortliche darauf zu achten, dass die Turnusärztin/der Turnusarzt auch in folgenden ärztlichen Rollen gefördert wird: a) der Kommunikation (Communicator), b) der Zusammenarbeit (Collaborator), c) der Fähigkeit für ein lebenslanges Lernen (Scholar), d) der Bereitschaft, als Fürsprecher des Patienten einzustehen (Health Advocate) e) einer ethisch ärztlichen Haltung (Professional) sowie f) des Managements (Manager). (2) Der Ausbildungsverantwortliche hat darauf zu achten, dass diese Grundkompetenzen der Turnusärztin/dem Turnusarzt vermittelt werden.“

Ausbildungsstruktur


„Ausbildungsstruktur § 6. (1) Sofern Kenntnisse und theoretische Grundlagen für die Vermittlung von Erfahrungen und Fertigkeiten verlangt werden, ist darauf zu achten, dass neben der Vermittlung durch die/den Ausbildungsverantwortlichen, den Turnusärztinnen/Turnusärzten Gelegenheit gegeben wird, diese beispielsweise auch im Rahmen von abteilungs- oder spitalsinternen Veranstaltungen, Kongressbesuchen, E-learning Programmen oder der Nutzung einer Bibliothek zu erwerben. (2) Ausbildungsinhalte beziehen sich in allen Fächern und in der Allgemeinmedizin unter Berücksichtigung der Fachdefinitionen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147/2015, auf die fachspezifische Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, sofern der Ausbildungsinhalt sich nicht ausdrücklich auf Patienten einer bestimmten Altersgruppe bezieht.“

Rasterzeugnisse – Allgemeines


„Allgemeines § 7. (1) Rasterzeugnisse dienen zum Nachweis über die mit Erfolg zurückgelegte Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt.“

Rasterzeugnisse – Form


Form der Rasterzeugnisse § 8. (….) (2) Das Rasterzeugnis für die Basisausbildung ist vom ärztlichen Leiter der Krankenanstalt, das Rasterzeugnis für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, für die Sonderfach-Grundausbildung, die Sonderfach-Schwerpunktausbildung sowie für das wissenschaftliche Modul vom Ausbildungsverantwortlichen zu unterfertigen und hat die Feststellung zu enthalten, dass die Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsfach mit oder ohne Erfolg absolviert worden ist. Vermittelte und nicht vermittelte Inhalte sind deutlich und nachvollziehbar zu kennzeichnen. (…)“

Ausbildungsbücher (Logbücher)


„Ausbildungsbücher (Logbücher) § 9. (1) Ausbildungsbücher (sogenannte Logbücher) der Österreichischen Ärztekammer dienen zur detaillierten Dokumentation der einzelnen Ausbildungsschritte durch die Turnusärztin/den Turnusarzt und sind von der Turnusärztin/vom Turnusarzt und der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu verwenden. (2) Das Ausbildungsbuch soll der/dem in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arzt im Nachweis der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unterstützen. (3) Der Inhalt der Ausbildungsbücher ergibt sich aus dem Inhalt der Rasterzeugnisse..“

KEF- und RZ-Verordnung (inkl. 5. Novelle) der ÖÄK zur ÄAO 2015


Wer muss / darf die Basisausbildung machen?

Alle Personen, die erstmals nach dem 31.05.2015 in die Ärzteliste eingetragen werden und eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt (Ausnahme Anatomie) in Österreich beginnen, haben zu Beginn ihrer Ausbildung eine neunmonatige Basisausbildung zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fächern zu absolvieren.

In die Ärzteliste eingetragen werden können nur Personen, die das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen haben.

Wo kann man die Basisausbildung machen?

In allen für die Basisausbildung anerkannten Ausbildungsstätten. Das können allgemeine Krankenanstalten nach § 2a KAKuG oder mit Bescheid anerkannte Sonderkrankenanstalten (§ 6a Abs 3 ÄrzteG 1998) sein. Es ist stets eine entsprechend anerkannte Ausbildungsstelle gemäß ÄAO 2015 in der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV) zu besetzen. Um die notwendige chirurgische und konservative Basiskompetenz zu erwerben, ist die Basisausbildung an mehreren Abteilungen/Ausbildungsstätten zu absolvieren.

Basisausbildung im Rahmen der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt

§ 6a. (1) Personen, die die Erfordernisse für die unselbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes als Turnusarzt erfüllen und beabsichtigen, die selbstständige Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt zu erlangen, haben zuvor eine im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mindestens neunmonatige praktische Ausbildung (Basisausbildung) zur Vermittlung klinischer Basiskompetenzen in chirurgischen und konservativen Fachgebieten zu absolvieren.

(2) Die Basisausbildung ist in anerkannten Ausbildungsstätten zu absolvieren.

(3) Anerkannte Ausbildungsstätten für die Basisausbildung sind

1. allgemeine Krankenanstalten gemäß § 2a Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, sowie

2. Sonderkrankenanstalten gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 KAKuG, die mit Bescheid als Ausbildungsstätte für die gesamte oder nur einen Teil der Basisausbildung anerkannt worden sind.“

Website ÖÄK, FAQ zur Ärzteausbildung (aus der ÄAO 2016)

Alle in Österrreich genehmigten Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen finden Sie übrigens im Ausbildungsstättenverzeichnis der ÖÄK.

Wie kann man in die Basisausbildung starten?

Sie können die Basisausbildung ohne weitere Fachzusage starten oder im Rahmen einer bereits zugesagten Facharztausbildung, bzw. Allgemeinmedizinischen Ausbildung beginnen.

Jedenfalls müssen Sie sich beim gewünschten Krankenanstaltenträger anmelden, bzw. im gewünschten Sonderfach an der gewünschten Abteilung bewerben. Oder noch besser bei mehreren Abteilungen des gewünschten Sonderfaches. Das Prozedere kann je nach Träger oder Klinik unterschiedlich sein.

In Österreich gibt es unterschiedliche Träger von Krankenanstalten oder Kliniken. Es gibt die öffentlichen Träger, auch als „Landeskliniken“ bekannt und private Krankenanstaltenträger. Private Belegspitäler haben keine Ausbildungsberechtigungen.

Anmeldung & Bewerbung

Anmeldung und Bewerbung sind zwei voneineander unabhängige Schritte. Das Prozedere zur Anmeldung ist unterschiedlich je nach Träger und Grundvoraussetzung für eine Aufnahme. Die Bewerbung erfolgt zusätzlich: für das Sonderfach bei den favorisierten Abteilungen; für die Allgemeinmedizinische Ausbildung in der jeweiligen Ärztlichen Direktion.

Wartezeiten

Wie lange man wartet ist abhängig von Bundesland, Träger und auch vom gewünschten Sonderfach. Es gibt sogenannte Mangelfächer, in die man recht schnell starten kann. Dann gibt es die „seit immer schon“ beliebten Sonderfächer, in denen es lange Wartelisten gibt. Öffentliche Träger haben mehr Ausbildungsstellen als private. Wien ist auf der Wunschliste vieler ganz oben, egal ob öffentlicher oder privater Träger.

Ganz Österreich braucht Ärzt:innen. Je flexibler Sie sind, umso schneller können Sie starten.

Meine Wartezeit betrug in Wien damals „voraussichtlich 4 Jahre“, in Amstetten hätte ich im Monat nach meiner Promotion beginnen können (ich bin dort gebürtig). Allerdings habe ich dankend abgelehnt, da ich bereits zwei Kinder hatte und 10 bis 15 Nachtdienste (also jeden zweiten Tag zu Hause von 16 Uhr bis nächsten Tag 6 Uhr, dann wieder 34 Stunden Dienst im schlimmsten Fall) mir unmöglich leistbar eschienen und habe deswegen lieber gewartet. Tatsächlich habe ich erst 7 Jahre nach Studienabschluss begonnen, weil ich noch 2 Kinder bekam. Ich war unflexibel und das hat für mich gut gepasst.

Die Landeskliniken aller Bundesländer haben eine Plattform gegründet, die jährlich die Austrodoc veranstaltet. Hier können sich angehende Ärzt:innen selbst direkt die gewünschten Informationen holen.

Wie läuft das so ab in der Basisausbildung?

In der Basisausbildung müssen Sie an zumindest zwei unterschiedlichen Abteilungen arbeiten. Sie müssen jedenfalls rotieren. Nicht am Stand, sondern in unterschiedliche Fächer. Sie brauchen zumindest ein konservatives und ein chirurgisches Fach, also zumindest eine Rotation. Sollten sie sich ein Wahlfach ansehen wollen / können, dann braucht es zwei Rotationen. Theoretisch könnten Sie auch jedes Monat in einer neuen Fachabteilung arbeiten. Die Frage ist hier, wieviel Sie vor lauter Einschulungen dann an Lehrinhalten mitnehmen können.

Das obererste Ziel ist das Erreichen der Lehrinhalte auf dem vorgegebenen Kompetenzniveau. Die finden Sie, wie schon erwähnt, in der Anlage 33 der ÄAO 2015.

Als Begleitung durch die Ausbildungszeit und Zielkompass dient neben der Anlage 33 das Ausbildungsbuch der ÖÄK (heiße 13 Seiten stark), das einige Träger weiter elaboriert haben und damit den jungen Kolleg:innen eine gute Struktur durch die Ausbildungszeit an die Hand geben. Ein Beispiel ist das LOGBUCH Basisausbildung des Wiener Gesundheitsverbundes, das ich mitentwickelt habe. Es enthält neben den Lernzielen und der Struktur durch die Abteilungsrotationen auch verschiedene didaktische Konzepte, die der Lehrzielvermittlung förderlich sind.

Wichtig für Sie als Ärzt:in in Ausbildung ist, dass Sie sich bereits zu Beginn damit vertraut machen, was Sie am Ende können sollen. Es ist Ihre Verantwortung diese Kompetenzen zu erreichen.

Wie geht es weiter nach der Basisausbildung?

Weiter geht es mit dem zweiten Schritt der postgradualen Ärzteausbildung: Sonderfach-Grundausbildung in einem von 51 Sonderfächern oder Spitalsturnus Allgemeinmedizin.

Gleich im Anschluss geht es nur weiter, wenn Sie sich für Ihr Wunschfach schon beworben haben und eine Zusage erhalten haben und natürlich, wenn Sie die Basisausbildung über die vorab Zusage gestartet haben. Andernfalls könnte es eine Pause dazwischen geben, in der Sie auf die Suche gehen, wo ein Platz für Ihr Wunschfach ehebaldigst verfügbar ist.

Warum gibt es die Basisausbildung überhaupt oder was hat sich die ÖÄK bzw. der Gesetzgeber dabei möglicherweise gedacht?

Die Basisausbildung gibt es seit der ÄAO 2015. Damals wurde die Ärzteausbildung komplett umgestellt. Früher gab es in den Sonderfächern so genannte „Gegenfächer“, die einen notwendigen Blick über den Tellerrandes eines Sonderfaches im Verlauf der klinischen Ausbildung ermöglichten. Es war immer schwierig diese „Gegenfächer“ zu bekommen. Denn Ärzt:innen in Ausbildung sind wertvolle Mitglieder des ärztlichen Teams einer Abteilung. Sie gehen ab, wenn sie für 6 bis 18 Monate wegrotieren ins Gegenfach.

Daher hat man sich 2015 für ein Stufenmodell entschieden, dass den breiteren Blick gleich zu Beginn der postgradualen Ausbildung ermöglicht. Zusätzlich sollte der Start in die zweite Stufe ab diesem vordefinierten Mindestniveau der klinischen Basiskompetenzen erfolgen.

Dadurch konnten die Gegenfächer gestrichen werden und trotzdem ein (kurzer) Blick über den Tellerrand erhalten bleiben. Durch die Stufenausbildung wurde auch erstmals die international übliche kompetenzbasierte Ausbildung (competency based medical education (cbme)) zumindest ein bißchen eingeführt.

Aber es gibt ja jetzt das KPJ. Wozu braucht es da die Basisausbildung?

Das KPJ ist das klinisch praktische Jahr. Es findet im 6. und letzten Jahr des Medizinstudiums statt. Ganz viel Praxis in der Klinik. 3x 16 Wochen. Jetzt gibt es Stimmen, dass es die Basisausbildung nicht braucht, weil es ja auch das KPJ gibt, wo die Medizinstudierenden in der Klinik quasi dasselbe machen. Außerdem sei die Basisausbildung der Flaschenhals. Wenn man die abschafft, geht es nach dem Studium gleich in die Ärzteausbildung und alles ist paletti.

Was bitte ist das KPJ?

KPJ ist das Klinisch Praktische Jahr. Es findet im letzten Jahr des Studiums statt (6. Jahr) und die Studierenden sind 48 Wochen für 35 Stunden klinisch tätig, davon jedoch 5 Stunden „Selbstlernzeit“. Es gibt 3 Tertiale, ein chirurgisches, ein konservatives und ein Wahltertial. Hier können sich die Medizinstudierenden unterschiedliche Fächer im klinischen Alltag ansehen, mitarbeiten und Kenntnisse vertiefen, Erfahrungen sammeln und Fertigkeiten entwickeln. Die Ziele sind im Curriculum vorgegeben und alles wird in einem Logbuch dokumentiert. Neben der klinischen Tätigkeit gibt es definierte Lernzeiten und immer auch Vorträge etc. an der Universität.

Vergleich von KPJ und Basisausbildung

In der Basisausbildung ist man ärztlich tätig. Im KPJ ist man Student:in. Es ist eine unterschiedliche Verantwortungsebene.

In der Basisausbildung ist man als Ärzt:in angestellt. Es ist ein Arbeitsverhältnis und während der ärztlichen Tätigkeit entwickelt und erweitert man stetig die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, bis man nach zumindest 9 Monaten alle Lernziele erreicht hat. Es könnte auch länger dauern, wenn jemand mehr Zeit braucht. Im KPJ studiert man und macht ein Praktikum. Dadurch wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Es gibt zwar auch Anwesenheitspflicht, aber ein KPJie muss z.B. nie für einen Dienst einspringen. Während des Praktikums werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten weiterentwickelt. Jedoch ist das Ziel ein anderes, es ist eine anderes Kompetenzlevel zu erreichen. Auch hier ist es eine unterschiedliche Verantwortungsebene.

Das KPJ ist integraler Bestandteil des Studiums. Die Uni organisiert den KPJ-Platz nicht für die Studierenden, sondern die Studierenden kümmern sich selbst drum. Jede:r sucht sich, was er: sie sehen möchte. Ich habe schon Leute kennengelernt, die in Südafrika an der Notaufnahme Schussverletzungen versorgen durften, oder andere, die in Hawai in der Freizeit surfen waren. Man kann also noch einmal die Fühler ausstrecken danach, was man gerne machen würde für den Rest des Berufslebens.

Die ärztliche Ausbildung ist die erstmalige ärztliche Tätigkeit mit ärztlicher Verantwortung. Sie startet mit der ersten Stufe, der Basisausbildung. Man muss sich darum kümmern einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Es gibt keine Garantie für eine Ausbildungsplatz, so wie bei allen anderen Studienrichtungen auch.

Kann das KPJ die Basisausbildung ersetzen?

Aus meiner Sicht nicht. Es sind unterschiedliche Lernziele und unterschiedliche Verantwortungsebenen. Es ist ein Unterschied, ob man als Studierender in einem Praktikum mitarbeitet oder als Ärzt:in klinisch tätig ist und dabei arbeitsplatzbasiert die eigenen Fähigkeiten weiterentwickelt.

Natürlich gibt es hier kontroverse Diskussionen. Manche folgern aus der langen Zeit, die nun Medizinstudierende klinisch tätig sind, dass es die Basisausbildung nicht bräuchte.

Den größten Verlust sähe ich allerdings im fehlenden Blick über den Tellerrand in den Sonderfächern. Die postgraduale Ausbildung wäre dann ausschließlich auf das jeweilige Sonderfach beschränkt.

Basisausbildung als Flaschenhals in die ärztliche Ausbildung abschaffen?

Die Abschaffung der Basisausbildung bringt weder mehr allgemeinmedizinische Ausbildungsstellen noch mehr Sonderfachausbildungsstellen. Es gibt Kolleg:innen, die nach der Basisausbildung auf die weiterführende Ausbildung im gewünschten Fach warten müssen. Dabei ist die Basisausbildung eigentlich Bestandteil der darauf folgenden Weiterbildung.

Allerdings würde die einfache Streichung der Basisausbildung die ärztliche Ausbildung um neun Monate verkürzen. D.h. in allen Fächern könnte man auf jeden einzelnen Ausbildungsplatz neun Monate früher den: die nächste setzen.

Das ergäbe dann 9 Monate früher fertige Fachärzt:innen die ohne „über den Tellerrand-Blick“ und ohne klinischen Basiskompetenzen in konservativen UND chirurgischen Fächern tätig sind.

Für alle, die es genau wissen wollen: die gesammelten gesetzlichen Grundlagen der Ärzteausbildung in Österreich

Hier habe ich alles verlinkt. Beim drüberscrollen wird der Link grün.

Die gesetzliche Grundlagen zur Ärzteausbildung finden sich im Ärztegesetz (ÄG) 1998 und in der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015 des Bundesministeriums für Gesundheit. Derzeit gültige Ausbildungsordnungen sind die ÄAO 2006 und die ÄAO 2015. Für alle Ärzt:innen mit Ausbildungsbeginn nach dem 31.Mai 2015 ist die ÄAO 2015 maßgeblich. Zusätzlich gibt es Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Die KEF und RZ-Verordnung 2015 und die Spezialisierungsverordnung 2017, die die Ausgestaltung sowie spezifische Inhalte der Rasterzeugnisse normieren.

Fazit

Die Basisausbildung ist die erste Stufe der ärztlichen Ausbildung in Österreich. Ohne sie kann man werder Fachärzt:in noch Allgemeinmediziner:in werden. Sie vermittelt klinische Basiskompetenzen mit Blick über den Tellerrand. Diese Kompetenzen zu entwickeln ist Aufgabe der jungen Kolleg:in selbst, unterstützt durch ein Ausbildungs-Logbuch, das ärztliche Team vor Ort und die ärztliche Abteilungsleitung.

Meiner Meinung nach macht die Basisausbildung zu Beginn absolut Sinn. Eine Abschaffung der Basisausbildung ist eine Bankrotterklärung für die Stufenausbildung.

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