ÄAO 2015 – 5. Novelle: Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
10. Januar 2025 | Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2025
Die 5. Novelle der Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO) wurde am 18. Dezember 2024 veröffentlicht. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des Facharztes / der Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Dies löst den Arzt / die Ärztin für Allgemeinmedizin ab. Allerdings findet man diesen Text noch nicht in der konsolidierten Fassung der Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO) im RIS (Rechtsinformationssystem). Das war jetzt eine Recherche für eine Nicht-Juristin wie ich eine bin. Ich war ja schon verwundert, dass ich nicht alles, was in der 5. Novelle stand in der (Rechtsinformationssystem) wiederfand. Jetzt weiß ich auch warum: weil manche Textpassagen erst mit 01.06.2026 in Kraft treten. Ist im Nachhinein betrachtet auch logisch, denn bis dahin gilt ja die jetzige Regelung und die muss im Gesetz stehen. Die einzelnen Änderungen treten bzw. traten zu insgesamt drei Zeitpunkten in Kraft. Was genau wann ich Kraft tritt, findet sich in §39(12).
Und ich habe noch viel mehr gelernt, z.B. dass man die ÄAO eigentlich nicht ohne das Ärztegesetz1998 und dessen letzten Novelle sinnvoll ansehen kann. Es wurde novelliert mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 21/2024 und es finden sich noch nicht alle Änderungen in der konsolidierten Fassung, weil … s.o. Wann genau was in Kraft tritt, findet sich im §263 ÄG1998.
Ich schreibe hier über die wesentlichen Änderungen der 5. Novelle der ÄAO 2015 (BGBl. Nr. 381/2024) in Zusammenschau mit dem Ärztegesetz 1998 in Bezug auf die ärztliche Ausbildung. Der Schwerpunkt liegt auf den Änderungen von Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin zu FA/FÄ für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Wie gesagt, in der konsolidierten Fassung im RIS-System sind noch nicht alle Änderungen der 5. Novelle ersichtlich (10.01.2025), sondern erst ab 01.06.2026.
Was ändert sich durch die Novelle des ÄG1998 und die 5. Novelle der ÄAO 2015?
Neue Definitionen und Schwerpunktsetzung in der 5. Novelle ÄAO 2015
Bereits in Kraft sind Ergänzungen bei Kompetenzniveau „Fertigkeiten“ und „Kenntnisse“. Es sind seit 19.12.2024 ´Fertigkeiten zur Nutzung von digitalen Technologien im Gesundheitssystem´nötig und als Kenntnisse ´Maßnahmen zur Patientinnen-/Patientensicherheit, das heißt die Vermeidung unerwünschter Ereignisse, die zum Schaden der Patientinnen/der Patienten führen können´ verlangt. Die gilt für alle Ärzt:innen in Ausbildung, die im Gesetz weiterhin Turnunsärzt:innen, also Turnusärztin/Turnusarzt, genannt werden.
Ab 01.06.2026 tritt z.B. in Kraft:
- Der Begriff „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ ersetzt an mehreren Stellen die vorherige allgemeine „Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin“.
- Ziel ist eine stärkere Betonung der umfassenden hausärztlichen Betreuung sowie der Primärversorgung mit interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Umfang und Inhalt der fachärztlichen Ausbildung
Tritt ab 01. 06.2026 in Kraft.
Unter dem Titel des 2. Abschnittes „Gemeinsame Bestimmungen für die fachärztliche Ausbildung“ wurde der neue §5.a „Umfang der Ausbildung“ eingefügt. Hier sind Struktur, Umfang und Inhalte festgelegt. Die fachärztliche Ausbildung besteht weiterhin aus 9 Monaten Basisausbildung, einer Sonderfach-Grundausbildung und einer Sonderfach-Schwerpunktausbildung und der abschließenden fachärztlichen Prüfung. Die jeweilige Dauer gesamt und der einzelnen Abschnitte ist letztlich in der Anlage des jeweiligen Sonderfaches (Anlagen 1 bis 32) festgelegt. Abschnitt 3 „Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ umfasst §§10-13, wobei §§10 und 11 komplett neu geschrieben werden. Neu benannt wird auch Abschnitt 4 „Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches, ausgenommen Allgemeinmedizin und Familienmedizin“. Er umfasst die §§15-18a. Hier gab es keine substanziellen Änderungen außer der Überschrift und die Aufnahme der Gewaltprävention.
- Allgemeinmedizin und Familienmedizin wird neu aufgenommen und hat eine Mindest-Ausbildungsdauer von 60 Monaten (Basisausbildung, Sonderfach-Grundausbildung und -Schwerpunktausbildung).
- Die Sonderfach-Grundausbildung dauert 33Monate und findet großteils intramural statt. Maximal 6 Monate können in spezifizierten Sonderfächern des Fächerkanons extramural in Form einer Lehrpraxis anerkannt werden.
- Die Sonderfach-Schwerpunktausbildung findet im extramuralen Bereich statt.
- Digitalisierung und Patientensicherheit werden als Kernkompetenzen in der Ausbildung verankert. (Bereits mit 19.12.2024 in Kraft getreten, gilt für alle SF und Allgemeinmedizin)
- Gewaltprävention und -erkennung: Stärkere Fokussierung auf die Früherkennung von Gewalt sowie auf geeignete Interventionsmaßnahmen.
- Fachspezifisches Mentoring: Die Ausbildung zur Allgemeinmedizin und Familienmedizin hat unter Beiziehung facheinschlägiger Mentor:innen zu erfolgen.
Anrechenbare Ausbildungszeiten
Die Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten bleibt in der ÄAO gleich, es ändert sich am 01.06.2025 von §14 zu §9 in der ÄAO2015.
- Zeiten von Milizübungen, Mutterschutz und Karenz wurden explizit auf die Ausbildungszeit angerechnet, begrenzt auf maximal ein Sechstel der gesamten Ausbildungszeit.
Zumindest dachte ich zuerst, dass alles gleich bleibt. Stimmt aber nicht. Der Teufel liegt im Detail. Im ÄG1998 werden bei der Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten in §14 zwei Ziffern ergänzt. (6) wird mit0 1.06.2026 gültig. (7) ist seit 01.01.2025 gültig.
Übergangsbestimmungen
Alte Übergangsbestimmungen in der ÄAO2015
In der ÄAO 2015 gibt es ja bereits einige Übergangsbestimmungen, da es auch davor schon Novellen gab bzw. noch Übergangsbestimmungen gibt, die noch aus der alten ÄAO 2006 kommen, wie z.B. die aufrechte Ausbildungsberechtigung bis 31.05.2027 für in der ÄAO 2015 nicht mehr existente Facharztbezeichnungen.
Was heißt das?
Damit sind FÄ für Psychiatrie bzw. Kinderpsychiatrie gemeint ohne den Zusatz „Psychotherapeutische Medizin“ und Orthopäden und Unfallchirurgen, die kein Doppelfach haben bzw. nicht für die neue Sonderfachbezeichnung „Orthopädie und Traumatologie“ optiert haben. Alle diese FÄ dürfen ab 01.06.2027 keine Jungärzt:innen mehr ausbilden.
Eine wichtige alte Übergangsbestimmung, die gelegentlich übersehen wird, ist die Verlängerung der Lehrpraxiszeit Allgemeinmedizin, die nach dem Spitalsturnus anzuschließen ist. Bis zu einem Ausbildungsbeginn mit 31.05.2022 dauert sie 6 Monte. Ab einem Ausbildungsbeginn mit 01.06.2022 dauert sie 9 Monate.
Änderungen in bereits bestehenden Übergangsbestimmungen
- Änderung in §30 betreffend FÄ für Psychiatrie und Kinder- und Jugenspsychiatrie seit 1.1.2025 in Kraft. Da geht es um die Änderung der FA-Bezeichung auf mit „und Psychotherapeutische Medizin“. Damit können diese FÄ weiter die jungen Kolleg:innen ausbildung, wenn sie dieser Möglichkeit folgen. Das gab es schon, es wurde nur ein Satzteil zugefügt wegen der Änderung des Psychotherapiegesetzes 2024.
Übergangs- und Schlussbestimmung zur 5. Novelle der ÄAO 2015
„Übergangs- und Schlussbestimmung zur 5.ÄAO 2015-Novelle.“ Die Überschrift samt (1) und (2) ist seit 01.01.2025 in Kraft.
Absatz (3), (4) und (5) treten mit 01.06.2026 in Kraft, wenn die Ausbildung zur FÄ/zum FA für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (AMF) gestartet werden kann.
- Seit 01.01.2025 können Ärzt:innen für Allgemeinmedizin die Bezeichnung „Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ erwerben.
- Mit Beginn der Ausbildung zum FA AMF treten auch die Übergangsbestimmungen in Kraft. Diese gelten für alle, die bis zum 31.05.2023 mit der Basisausbildung begonnen haben. Es gibt zwei wesentliche Punkte:
- Dermatologie und HNO gelten bis dahin noch als Wahlfächer und daher sind 3 Wahlfächer möglich.
- Die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung ist kürzer und wird gestaffelt verlängert auf die Zieldauer von 18 Monaten.
Bei der Übergangsbestimmung in der ÄAO2015 wird in dem ab 01.06.2026 gültigen Teil auf das Ärztegesetz1998 auf §257 verwiesen. Der ist auch noch nicht gültig und in BGBl. I Nr. 21/2024 zu finden. Ich finde diese Sucherei ziemlich mühsam und bin grade froh keine Juristin zu sein. Gemäß meinem Motto 2025 „Helle Freude“.
FAQ
Wer kann den neuen Facharzt Allgemeinmedizin und Familienmedizin erwerben?
Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Ich verweise hier auf die Website der Österreichischen Ärztekammer, da noch weitere Rechtsvorschriften zu erwarten sind und ich das hier nicht so aktuell halten kann, wie die ÖÄK als Standesvertretung dies macht.
Wie komme ich als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin zur neuen Facharztbezeichnung?
Das Ansuchen ergeht mittels Formular der ÖÄK an die Ärztekammer.
Ab wann kann man die Ausbildung zum FA AMF beginnen?
Die Ausbildung kann man ab 01.06.2026 starten.
Wie ist der neue Fächerkanon in der Sonderfach-Grundausbildung zum FA AMF?
Der genaue Fächerkanon für die fachärztliche Ausbildung findet sich in Anlage 1 der ÄAO 2015 ab 01.06.2026 bzw. jetzt im BGBl. 381/2024
2. 33 Monate Sonderfach-Grundausbildung
2.1. in folgenden Sonderfächern zumindest in der jeweils angegebenen Dauer
2.1.1. Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate)
2.1.2. Innere Medizin (6 Monate)
2.1.3. Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate)
2.1.4. Orthopädie und Traumatologie (3 Monate)
2.1.5. Neurologie (3 Monate)
2.1.6. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate)
2.1.7. Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (3 Monate)
2.1.8. Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate)
2.2. ein weiteres Wahlfach in der Dauer von zumindest 3 Monaten aus folgenden Sonderfächern:
2.2.1. Anästhesiologie und Intensivmedizin
2.2.2. Augenheilkunde und Optometrie
2.2.3. Allgemein- und Viszeralchirurgie
2.2.4. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
2.2.5. Urologie
2.2.6. Radiologie
2.2.7. Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
2.2.8. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Gibt es beim Fächerkanon in der Ausbildung zum FA AMF eine Übergangsfrist?
Es gibt eine Übergangsfrist für die Fächer HNO und Dermatologie. Sie sind bis zum 31.05.2030 Wahlfächer. Bis dahin können 3 Wahlfächer gewählt werden. Ab 1.06.2030 sind beide Fächer Pflichtfächer. Dann kann nur mehr ein Wahlfach gewählt werden.
Wie unterscheidet sich der Fächerkanon FA AMF vom Spitalsturnus Allgemeinmedizin?
Hier die aktuell und für alle bis zu einem Ausbildungsbeginn mit 31.05.2026 gültigen Fachgebiete und Ausbildungsdauer. Nach Abschluss der Basisausbildung gemäß § 6 in der Dauer von 9 Monaten ist die Ausbildung in folgenden Fachgebieten zu absolvieren:
- 1. Allgemeinmedizin in der Dauer von zumindest 6 Monaten, einschließlich Inhalte der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und der Haut- und Geschlechtskrankheiten, sofern diese nicht im Rahmen des Wahlfaches zu Z 7.4. oder Z 7.5. absolviert wurden,
- 2. Innere Medizin in der Dauer von zumindest 9 Monaten,
- 3. Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Dauer von zumindest 3 Monaten,
- 4. Kinder- und Jugendheilkunde in der Dauer von zumindest 3 Monaten,
- 5. Orthopädie und Traumatologie in der Dauer von zumindest 3 Monaten,
- 6. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in der Dauer von zumindest 3 Monaten,
- 7. zwei Wahlfächer in der Dauer von jeweils zumindest 3 Monaten aus folgenden Fachgebieten:
- 7.1. Anästhesiologie und Intensivmedizin,
- 7.2. Augenheilkunde- und Optometrie,
- 7.3. Chirurgie gemäß § 15 Z 5.1,
- 7.4. Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde,
- 7.5. Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- 7.6. Neurologie oder
- 7.7. Urologie.
Die Lehrpraxis Allgemeinmedizin (Punkt 1) ist nach Abschluss des Spitalsturnus im extramuralen Bereich abzuleisten . Viele Träger bieten daneben eine Anstellung für 10 Stunden in der Klinik an. (ÄAO2025 §18(2) und ÄG1998 §7(4))
Wie lange dauert die neue Ausbildung zum FA AMF?
Die Sonderfachausbildung Allgemeinmedizin und Familienmedizin dauert in der Endausbaustufe insgesamt 60 Monate. Sie besteht aus:
- 9 Monate Basisausbildung
- 33 Monate Sonderfach-Grundausbildung
- 18 Monate Sonderfach-Schwerpunktausbildung (ab 01.06.2030)
- Fachärztliche Prüfung
Die Sonderfach-Schwerpunktausbildung verlängert sich von 6 Monaten zum Zeitpunkt des in Kraft Tretens der 5. Novelle am 01.06.2026 sukzessive auf 18 Monate ab einem Ausbildungsbeginn mit 01.06.2030.
Wie verlängert sich die Dauer der Ausbildung zum FA AMF während der Übergangsbestimmungen?
Die Übergangsbestimmung über die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin findet sich im ÄG1998 §257. Abhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Basisausbildung gemäß §6a ÄAO ist die Sonderfach-Schwerpunktausbildung – abweichend von der achtzehnmonatigen Dauer gemäß §7 Abs. 1 Z 2 – in verkürzter Dauer zu absolvieren:
- sechs Monate bei einem Beginn ab dem 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2027,
- neun Monate bei einem Beginn ab dem 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2028,
- zwölf Monate bei einem Beginn ab dem 1. Juni 2028 bis zum 31. Mai 2029,
- 15 Monate bei einem Beginn ab dem 1. Juni 2029 bis zum 31. Mai 2030
Was sonst noch zu sagen ist
Die komplette Umsetzung des Fächerkanons wird für viele Träger eine Herausforderung. Waren doch bis 2015 die Fächer Dermatologie, HNO und Neurologie verpflichtend und wurden oft als Flaschenhals bezeichnet. Ab 01.06.2023 müssen alle zukünftigen FÄ für Allgemeinmedizin und Familienmedizin je drei Monate in diesen Sonderfächern ableisten. Das ist um je ein Monat mehr als bei der ÄAO2006. Pro genehmigter Ausbildungsstelle können dann pro Jahr je 4 Turnusärzt:innen (TÄ) ausgebildet werden. Damals waren es 6 TÄ pro Jahr pro Ausbildungsstelle.
Insgesamt können in der Sonderfach-Grundausbildung im Sonderfach (SF) AMF maximal 6 Monate in einer Lehrpraxis absolviert werden.
Als Grundlage der Änderungen der ÄAO2015 wurde auch das Ärztegesetz1998 (ÄG1998) geändert. Auch hier gibt es ein in Kraft Treten zu verschiedenen Zeitpunkten. Die für die fachärztliche AMF-Ausbildung relevanten Teile treten ebenfalls erst mit 01.06.2026 in Kraft. Im ÄG wurden auch noch andere Änderungen vorgenommen, die nicht Thema dieses Artikels sind.
Was halten Sie davon?
Ich freue mich auf Ihre Kommentare.
Ich bin keine Juristin, sondern Ärztin. Dieser Artikel zeigt einen Ausschnitt aus den zitierten und verwendeten Gesetzen. Ich wollte einen kurzen Überblick geben über die Änderungen, v.a. bezüglich des kommenden SF AMF. Für alle, die mehr wissen wollen, sind alle Gesetze auch verlinkt. Bei konkreten juristischen Fragen ist die Ärztekammer eine gute Ansprechstelle.
2 Antworten zu „ÄAO 2015 – 5. Novelle: Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“
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Hallo Grudrun
Du hast Dich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt, und ich glaube, dass Du Dich da jetzt auskennst. Ich bin keine Ärztin, daher nicht betroffen, deshalb würde ich schnell weiterklicken, habe aber wie gesagt den Eindruck, Du weißt Bescheid. Solltest Du wirklich Nicht-Ärztinnen auch kurz überzeigen wollen, wäre eine sprachliche Kurzfassung mir nützlich. Im Sinne von Die Regelungen für Ärztinnen hat sich geändert, das bedeutet vor allem xy, und tritt letztlich erst im Juni in Kraft…
Aber die Frage ist, warum nicht Ärztinnen das lesen sollten.
Viele Grüße Andrea -
i3h5v0
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