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meö -  medical education österreich

§§-Endlich auch in Ö: Spezialisierung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin.

11. Juli 2025

Innerklinische Notfallmedizin übernimmt die Patientenversorgung vom Notarzt und versorgt fächerübergreifend Notfälle, die innerhalb der Klinik auftreten. Bislang wurden Notfälle zur Behandlung den zuständigen Fachärzt:innen zugeführt. Es gab in Österreich bislang keine eigene Ausbildung für Innerklinische Notfallmedizin. Diese neue Weiterbildung ermöglich erstmalig die fächerübergreifende Notfallversorgung innerhalb der Klinik durch einen einzigen Facharzt / eine einzige Fachärztin.

Das finden Sie in diesem Blogartikel:
1. Warum ist es gut für Patient:innen, dass es jetzt diese Spezialisierung gibt?
2. Warum ist es für die Spitäler gut?
3. Warum ist es für die Ärzt:innen gut, dass es diese Spezialisierung „Innerklinische Notfallmedizin“ gibt?
4. Welche Ärzt:innen können diese Spezialisierung erlangen?
5. Wie können Ärzt:innen diese Spezialisierung erlangen?
6. Wie lange dauerte es eigentlich von der Idee zur Spezialisierung Innerklinische Notfallmedizin bis zur Umsetzung?
7. Quintessenz
7.1. Schritt 6: Prüfe wichtige Stellen für Keywords

Warum ist es gut für Patient:innen, dass es jetzt diese Spezialisierung gibt?

Jeder Spitalsträger in Österreich muss rund um die Uhr kompetente Erste-Hilfe-Leistung für alle Patient:innen zur Verfügung stellen. Dafür gibt es Notfallambulanzen in verschiedenen klinischen Sonderfächern. Manchmal gibt es auch eine zentrale Notfallambulanz, wo Ärzt:innen verschiedener Sonderfächer den Notfall begutachten und herausfinden, welches Fachgebiet zuständig ist und wer behandeln DARF.

Wenn eine Patientin mit akuten Bauchschmerzen in die Notfallambulanz kommt, kann das ein Problem für den Internisten, die Chirurgin, die Urologin oder den Gynäkologen sein. Jeder Arzt / jede Ärztin ist gesetzlich auf die Behandlung im eigenen Fachgebiet beschränkt. Für Patient:innen bedeutet das oft mehrere Untersuchungen und längere bzw. öftere Wartezeiten. Es dauert eine Weile, bis die korrekte Diagnose gestellt werden kann.

Das ist mir selbst am Tag nach meiner Promotionsfeier so ergangen: In einer Klinik ohne zentrale Notaufnahme musste ich mit heftigsten Bauchschmerzen von einem Pavillon zum nächsten ziehen, zum Glück mit Begleitung und ohne Bedarf an Trägern selbständig gehend. Unterwegs ließ der Schmerz dann auch nach. Urologe und Internist fanden nichts. Dann kam ich in die Gynäkologische Notfallambulanz: Erste Untersuchung: Schwangerschaftstest. Ich dachte noch, warum, ich bin doch nicht schwanger, wozu das denn?

Ich war hier richtig. Der Schmerz hatte nachgelassen wegen des Platzens eines Eileiters auf Grund einer Eileiterschwangerschaft. Es war ein Notfall für die Gyn und ich wurde umgehend operiert.

Notfallmediziner:innen können und dürfen Notfälle fächerübergreifend diagnostizieren und behandeln. Klar operiert dann der Chirurg oder die Gynäkologin, wenn das nötig ist.

Wenn nur eine Ärztin die Kompetenzen für die Diagnostik aller Notfälle hat, vergeht insgesamt weniger Zeit als damals bei mir.

Warum ist es für die Spitäler gut?

Die Aufgabe der Notfallmedizin ist die Versorgung aller Notfallpatienten, die in ein Spital kommen, und damit die Erfüllung der an das Spital gestellten gesetzlichen Aufgabe der kompetenten Erste-Hilfe-Leistung rund um die Uhr. Mit spezialisierten Ärzt:innen geht das aus einer Hand.

Schätzungen besagen, dass bis zu 30 % der stationären Patient:innen ambulant an einer Notfallabteilung gemanagt werden könnten. D.h. mit optimierten Notfallmanagement würden Ressourcen gespart und Kapazitäten sinnvoller genützt. Adé Gangbetten.

Durch die klare Zuständigkeit der NotfallmedizinerInnen mit umfassender Kompetenz für ALLE Notfälle, die ins Krankenhaus kommen, können Fehl- und Mehrfachzuweisungen vermieden, und dadurch kürzere Behandlungszeiten für die Patienten erreicht werden.

Die NotfallmedizinerInnen versorgen alle Notfälle, die keiner fachlich hochkompetenten Betreuung auf dem Niveau einer Spezialambulanz bedürfen (z.B. Sonnenbrand, Insektenstich mit allergischer Reaktion, Hexenschuss, Nasenbluten, Bagatelltrauma, usw.), und entlasten somit die Kolleg:innen der anderen Sonderfächer, die sich klar auf die spezifischen Akutfälle ihres eigenen Sonderfaches konzentrieren können.

In einer großen, fächerübergreifenden Notfallabteilung können alle Patient:innen zentral und damit ressourcenschonend administriert werden. Das spart Zeit und Geld.

Warum ist es für die Ärzt:innen gut, dass es diese Spezialisierung „Innerklinische Notfallmedizin“ gibt?

Fachärzt:innen sind auf ihr Sonderfach beschränkt. D.h. eine Gynäkologin darf keinen internistisch ausgelösten Bauchschmerz behandeln. Ärzt:innen mit der Spezialisierung „Innerklinische Notfallmedizin“ dürfen alle Notfälle in der Klinik diagnostizieren, behandeln und bei Bedarf zuweisen zu anderen Sonderfächern.

So wie es Notärzt:innen außerhalb der Klinik dürfen.

Die Aufgabe der innerklinischen Notfallmedizin ist die Versorgung aller Notfallpatienten, die in ein Spital kommen, bzw. im Spital auftreten. Dafür brauchen diese Notfallmediziner:innen eine entsprechende Ausbildung (Ausbildungscurriculum) über die eigenen Sonderfachgrenzen hinaus. Das ist nun mit dieser neuen Spezialisierung nun möglich: Die fachübergreifende ärztliche Tätigkeit bei Notfällen.

Natürlich nur, wenn man die nötigen Kompetenzen besitzt und dies auch nachgewiesen hat. Dafür gibt jetzt ein „Anforderungsprofil“ bzw. Lehrziele in Form des Rasterzeugnisses. Darin sind alle nötigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten aufgelistet und beschrieben, die Ärzt:in erwerben muss, um diese Spezialisierung zu erhalten.

Welche Ärzt:innen können diese Spezialisierung erlangen?

Insgesamt können Fachärzt:innen aus 17 Sonderfächern, inklusive Allgemeinmedizin, zusätzlich zu ihrem Fachgebiet „Innerklinische Notfallmediziner:innen“ werden. Quellfachgebiete und erforderliche Berechtigungen laut 8. Novelle der Spezialisierungsverordnung sind:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Chirurgische Sonderfächer
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Internistische Sonderfächer
  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Orthopädie und Traumatologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Unfallchirurgie
  • Urologie

Das heißt alle Ärzt:innen, die Fachärzt:innen dieser Sonderfächer sind, können diese Spezialisierung für Innerklinischen Notfallmedizin erlangen.

Wie können Ärzt:innen diese Spezialisierung erlangen?

Hier gibt es nun zwei Wege: zum einen die Absolvierung der Spezialisierungsweiterbildung, die ab Juni 2025 theoretisch möglich ist, zum anderen ein Ansuchen bei der ÖÄK um Anerkennung dieser Spezialisierung.

Beginnen wir mit dem zweiten Punkt – die quasi rückwirkende Anerkennung der Spezialisierung durch die ÖÄK bereits ab Juni 2025. Ich nehme hier einfach den Gesetzestext, der ist diesmal gut verständlich. Für´s schnellere Überfliegen habe ich die wesentlichen Satzteile gefettet:

„Übergangsbestimmung für die Spezialisierung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin
§ 39. Ärztinnen/Ärzte, die

  1. nachweislich im Zeitraum von 1. Juni 2015 bis 1. Juni 2025 (z.B. mittels Arbeitsbestätigung oder Zeugnis der/des aktuellen oder ehemaligen Vorgesetzten, der ärztlichen Direktorin/des ärztlichen Direktors, einer fachkundigen Kollegin/eines fachkundigen Kollegen) eine zumindest sechsunddreißigmonatige Tätigkeit als zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin/berechtigter Arzt an einer innerklinischen Notfalleinrichtung (z.B. zentrale Notfallambulanz/Notaufnahme/Abteilung für Notfallmedizin/ZAE), die mit der Behandlung von medizinischen Notfällen und akuten Erkrankungen betraut ist, ausgeübt haben, und gemäß der Umschreibung des Fachgebietes und den Spezialisierungsinhalten der Spezialisierung in
    Klinischer Akut- und Notfallmedizin (Anlage 19) die geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben, und
  2. zum Zeitpunkt des Antrages über eine selbständige Berufsberechtigung als Ärztin für Allgemeinmedizin/Arzt für Allgemeinmedizin, oder als Fachärztin/Facharzt in einem der in
    Anlage 19 genannten Quellfachgebiete und ein gültiges Notarztdiplom gemäß § 40 ÄrzteG 1998 verfügen
    ,

sind berechtigt, die Spezialisierung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin zu führen. Der Antrag ist elektronisch bei der Österreichischen Ärztekammer einzubringen.“

Kurz zusammengefasst: Ärzt:innen mit bereits erworbenen Kompetenzen können um die Anerkennung der Spezialisierung „Innerklinische Notfallmedizin“ bereits seit 01.06.2025 ansuchen (bei der ÖÄK). Dafür müssen sie schon Fachärzt:innen sein und ein Notarztdiplom besitzen. Diese Ärzt:innen stehen dann für die Ausbildung zur Verfügung!

Also, wenn das auf Sie zutrifft, dann machen Sie das! Suchen Sie an.

Am 01.07.2025 hatte ich ein Telefonat mit Harald Herkner, er ist grade auch Präsident der Gesellschaft für Notfallmedizin, der ganz erfreut war, dass schon über 100 Ärzt:innen in Österreich für diese Spezialisierung eingereicht hatten. Das sind die Ausbildner:innen für die nun mögliche Ausbildung zur Innerklinischen Notfallmedizin.

Der zweite Weg zur Spezialisierung „Innerklinischen Notfallmedizin“ ist eine strukturierte Ausbilldung, die 24 Monate dauert, an einer berechtigten Ausbildungsstätte mit genehmigten Ausbildungsstellen. Die Ansuchen für die Genehmigung von Ausbildungsstellen bei der zuständigen Behörde werden bald möglich sein. Ich bin sicher, dass viele (zentrale) Notaufnahmen diese Ansuchen stellen werden. Die Lernziele für die Spezialisierung, die an diesen Abteilungen vermittelt werden müssen, finden sich wie oben erwähnt im Rasterzeugnis und auch in Anlage 19 der Spezialisierungsverordnung.

Wie lange dauerte es eigentlich von der Idee zur Spezialisierung Innerklinische Notfallmedizin bis zur Umsetzung?

Lang.

Ich weiß, dass die Novelle zur Spezialisierungsverordnung mit dieser Spezialisierung im Dezember 2024 beschlossen wurde und im Juni 2025 in Kraft trat.

Ich weiß auch, dass 2008 die Österreichische Gesellschaft für Notfallmedizin (AAEM) gegründet, mit dem Ziel, die Schaffung eines Sonderfaches bzw. der Spezialisierung innerklinische Notfallmedizin in Österreich zu fördern. Eine weitere involvierte Gesellschaft ist die Österreichische Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Notfallmedizin (ÖGARI).

2008 war nicht der Beginn der Bemühungen, es war der Zeitpunkt, zu dem die Bemühungen in eine Struktur gegossen wurden. 16 Jahre von der Gründung der AAEM und der Zielerreichung deute ich als Zeichen für einige Hindernisse, die mit Ausdauer überwunden werden mussten.

Viele Notfallmediziner:innen haben sich hier engagiert und wirkliche Ausdauer und Leidenschaft für die Sache bewiesen. Dafür gebührt ihnen Anerkennung und Dank!

Quintessenz 

Die Spezialisierung „Innerklinische Notfallmedizin“ schließt eine Lücke in der Patientenversorgung. Sie gestattet fokussierte fächerübergreifende Notfallversorgung innerhalb der Kliniken.

Fachärzt:innen aus 18 unterschiedlichen Sonderfächern können diese Spezialisierung erlangen und damit Notfälle fächerübergreifend behandeln.

Das nötige Wissen, die Erfahrungen und die Fertigkeiten sind natürlich auch jetzt schon vorhanden in den Kliniken, das zeigt die hohe Zahl an Ansuchen, die innerhalb des ersten Monats gestellt wurden.


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Schritt 6: Prüfe wichtige Stellen für Keywords

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  • einmal innerhalb der Einleitung
  • Alt-Text und im Dateinamen des Beitragsbildes
  • Permalink/in der URL (möglichst sprechend) 
  • verwende Synonym über den gesamten Text hinweg
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