Behind the Scenes – Fachärztliche Prüfung
16. Februar 2025 | Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2025

Jetzt haben Sie sich durch lange Jahre der Ausbildung gelernt, 6 Jahre Medizinstudium und dann noch die 6 Jahre postgraduale Ausbildung. Um endlich Fachärzt:in zu sein, brauchen Sie noch eine letzte Prüfung.
Wozu noch diese Prüfung?
Sie stehen seit Jahren tagtäglich in der Klinik und behandeln Ihre Patient:innen nach bestem Wissen und Gewissen.
Im Sinne der Patientensicherheit soll durch die Prüfung sichergestellt werden, dass alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung abschließen, über ein entsprechendes Kompetenzniveau verfügen und in der Lage sind, den Arztberuf qualitätsgesichert auszuüben.
Die positiv absolvierte Arztprüfung ist Voraussetzung, um den ärztlichen Beruf selbständig ausüben zu dürfen.
Wir machen heute einen Blick hinter die Kulissen. Was gibt es für Grundlagen und wer arbeitet mit, damit angehende Fachärzt:innen die Prüfung strukturiert, objektivierbar und qualitätsgesichert ablegen können.
Zusätzlich finden Sie am Ende finden Links, über die Sie sich die Informationen für Ihre Prüfung in Ihrem Sonderfach ganz leicht holen können.
Wer sagt denn, was und wie geprüft wird?
Es gibt viele Organisationen, die sich mit der Qualität von Prüfungen befassen, beginnend mit medizinischen Universitäten bis zu Ärztekammern. Viele Expert:innen und Gremien arbeiten mit. Diese sind sehr oft vernetzt, auch über die Landesgrenzen hinweg.
UCAN zum Beispiel ist eine gemeinnützige Organisation, die als Dachverband für verschiedene Assessment Networks und Prüfungsverbunde fungiert. Es steht für Umbrella Consortium for Assessment Networks.
Es gibt logischerweise auch gesetzliche Grundlagen. Gesetze mit darauf aufbauenden Verordnungen und Richtlinien. Die in Österreich wesentlichen habe ich aufgelistet und verlinkt. Daraus ergeben sich spezifische Rollen und Aufgaben, die wichtig sind für eine gleichbleibende Qualität der notwendigen Prüfungen, die ich weiter unten kurz beschreibe.
Gesetzliche Grundlagen
- Das Ärztegesetz 1998 (ÄG) idgF (Beachten Sie bitte, dass Sie das aktuelle Datum eingeben müssen)
- Die Ärzteausbildungsordnung 2015 idgF
- Die Prüfungsordnung 2015, das ist die dazugehörige Verordnung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Auf dieser Seite finden Sie die jeweils konsolidierte Fassung und auch die einzelnen Novellen. Hier finden sich in Abschnitt I „Allgemeine Bestimmungen“ Bestimmungen zu Geltungsbereich, Prüfungsgebühr, Prüfungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren, Prüfungsentscheidung etc. und auch zu Kommissionen und Ausschüssen. In Abschnitt II Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin sind Prüfungsziel, Art der Prüfung (schriftlich, kommissionelle Prüfung mündlich), Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung etc. festgelegt. Abschnitt III „Facharztprüfung“ bestimmt unter den annähernd gleichen Überschriften wie Abschnitt II die Regelungen für die Sonderfächer. Die Art der Prüfung kann schriftlich durch Multiple Choice (MC) oder Kurzantwortfragen (KAF) bzw. mündlich durch strukturiert mündliche Prüfung (SMP) oder strukturierte Beobachtung (SB) erfolgen. Welche Art es ist, ist dann in den fachspezifischen Prüfungsrichtlinien festgelegt.
- Die Geschäftsordnung Facharztprüfung, finden Sie auf dieser Seite unter Quicklinks. Sie beruht auf den Bestimmungen obiger Prüfungsordnung und regelt die Abwicklung der Tätigkeit aller mit der Planung und Durchführung der Prüfung befassten Gremien und das kurz und knackig auf 4 Seiten inklusive Deckblatt.
- Auf der Website der Akademie finden sich 60 fachspezifische Prüfungsrichtlinien, für 32 übergeordnete Sonderfächer. Übergeordnet deshalb, weil sich z.B. die Innere Medizin in 11 verschieden Sonderfächer aufteilt. Als chirurgische Sonderfächer werden 7 Sonderfächer subsumiert von der Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie bis zu Thoraxchirurgie finden sich hier sehr unterschiedliche Fächer vereint. Es gibt auch zwei Klinisch-Immunologische Sonderfächer, zwei Klinisch-Pathologische Sonderfächer und zwei Klinisch-Mikrobiologische Sonderfächer, sodass letztendlich 51 Sonderfächer beschrieben sind. Auch wenn die Zahlen hier nicht zusammenpassen, werden Sie die für Sie gültige Prüfungsrichtlinie unter obigem Link sicherlich finden.

Gremien, Rollen und Aufgaben im Prüfungsumfeld
Rollen und Aufgaben ergeben sich aus obigen gesetzlichen Grundlagen. Es ist auch genau geregelt, welche Voraussetzungen jemand mitbringen muss, um eine dieser Rollen einnehmen zu dürfen.

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission Facharztprüfung besteht aus 7 Personen und setzt sich gemäß Prüfungsordnung (s. Bild) zusammen. Die Mitglieder und Stellvertreter:innen werden durch den Bildungsausschuss vorgeschlagen und durch den Vorstand der ÖÄK bestellt, wobei der Vorsitz durch den Präsidenten [sorry, aber der gesamte Verordnungstext verwendet nur die männliche Form] des wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH übernommen wird.
Sie befasst sich mit der Evaluierung und inhaltlich/organisatorischen Weiterentwicklung der Prüfungen und hat insbesondere folgende fachübergreifenden Aufgaben zu erfüllen:
- Beschlussfassung über die fachspezifischen Prüfungsrichtlinien und
Qualitätssicherungsmaßnahmen, - Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen in der Prüfungsordnung, den fachspezifischen
Prüfungsrichtlinien, - Evaluation und Beitrag zur Weiterentwicklung der Prüfungsordnung und der fachspezifischen
Richtlinien, - Kontrolle auf Einhaltung der prüfungsdidaktischen Kriterien,
- Evaluation und Beitrag zur Weiterentwicklung der Prüfungsmethoden und Bewertungsverfahren,
- Behandlung der Berichte aus den Prüfungsausschüssen,
- Supervision der Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Entsendung von Beobachtern bei den
Prüfungen, - im Bedarfsfall Beschlussfassung über die Festlegung mehrerer Prüfungstermine für einzelne
Sonderfächer pro Jahr, - Überprüfung von Beschwerden zum Prüfungsablauf,
- Nominierung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
- Recht auf Abberufung von Mitgliedern der Prüfungsausschüsse
- Festlegung der Geschäftsordnung
Die Kommission tagt zumindest zweimal jährlich.
Prüfungsausschuss
Für jedes Sonderfach ist von der Prüfungskommission auf Vorschlag der Fachgesellschaft ein
Prüfungsausschuss zu bestellen. Einige nur wenig Fachärzt:innen ausbildende Fächer sind in einem Prüfungsausschuss zusammengefasst (sihe § 28 Abs 3 in der Prüfungsordnung). Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in der jeweiligen fachspezifischen Prüfungsrichtlinie angeführt.
Aufgaben:
- Vorschlagrecht für Prüfungstermin und –ort
- Zusammenstellung der Prüfung (Inhaltliche Vorgaben in Form von Blueprint-Kategorien, Fragenauswahl anhand des fachspezifischen Blueprints, etc.)
- Festlegung der Bestehensgrenze
- Feststellung des individuellen Prüfungsergebnisses und dessen Protokollierung
- Auswahl der zum Einsatz kommenden Prüfer, die Nominierung der Prüfer für die letzte
mündliche kommissionelle Prüfung (Prüferpool) - Berichtslegung an die Prüfungskommission
- Vorschlagrecht für Änderungen der fachspezifischen Prüfungsrichtlinien
- Aufsicht über die Prüfung
- Pflege der Fragensammlung: z.B. inhaltliche und methodische Revision von Fragen, die von Fragenautor:innen erstellt wurden oder Bewertung kritischer Fallbeispiele nach der Prüfung
Eine zusätzliche Aufgabe ist die Erarbeitung der Prüfungsinformationen für Kandidat:innen, die diese als Beilage zur Anmeldebestätigung erhalten.
Kommissioneller Prüfungsausschuss
Der kommissionelle Prüfungsausschuss prüft und bewertet Kandidaten beim 5. (letzten) Prüfungsantritt in
Form einer mündlich, strukturierten Prüfung. Die Prüfungstermine werden bei Bedarf pro Sonderfach festgelegt. Er besteht aus drei Mitgliedern. Ich hoffe, Sie brauchen das nie.
Fragenautoren
Die Fragenautoren erarbeiten Fälle, basierend auf den inhaltlichen Vorgaben des Prüfungsausschusses (Blueprint-Kategorien). Die Fragen werden vom Prüfungsausschuss inhaltlich und methodisch revisioniert. Darüber hinaus findet eine eigene methodische Revision von einem Prüfungsmethodiker bzw. von geschulten Mitarbeitern der Akademie statt. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob ein Fall in den Fälle-Pool aufgenommen wird.
Fachgesellschaft
Die Fachgesellschaften können Vorschläge abgeben für die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Ich dachte, dass durch diese Nahbeziehung zur ÖÄK die Links zu den einzelnen Fachgesellschaften auch dort zu finden seien. Leider habe ich keine Seite gefunden, die die Österreichischen Fachgesellschaften vollständig auflistet.
Gerne können Sie den Link zu Ihrer Fachgesellschaft in den Kommentaren hinterlassen. Vielleicht mache ich mal eine Übersicht analog der deutschen Liste aller Fachgesellschaften.
Prüfungsinhalte
Inhalte sind zum einen durch die Lehrinhalte aus der KEF- und RZ-Verordnung vorgegeben und können vom Prüfungsausschuss als Blueprint-Kategorien festgelegt werden.
Zuständige Stellen für die Umsetzung der Prüfung
Mit der Durchführung der Arztprüfung wurde die Österreichische Akademie der Ärzte betraut. Es ist eine Tochter der ÖÄK.
Quintessenz für Prüfungswerber:innen – hier holen Sie sich die Infos für Ihre fachärztliche Prüfung in Österreich
Informationen zu den einzelnen Sonderfächern hat die Akademie der Ärzte zusammengestellt. Dort finden Sie wirklich alles, was Sie brauchen, von der Anmeldung über den Themenkatalog über Musterfragen, Vorbereitungsmöglichkeiten und die Ansprechpartern:innen Ihrer Landesärztekammer (LÄK).