Ärzt:in sein – in einer fremden Sprache

Ärzt:in sein in einem fremden Land. Um in Österreich als Ärzt:in tätig sein zu können, muss man hier studiert haben und im Anschluss die Ausbildung in Österreich gemacht haben. Oder aber man lässt ein im Ausland absolviertes Studium hier nostrifizieren, also anerkennen und schließt die Ärzteausbildung dann in Österreich an. Falls man aber schon fertige:r Ärzt:in ist und dann erst kommt, braucht es auch eine Berufszulassung. Aufwand und Dauer von Nostrifizierung und Berufszulassung ist abhängig vom Herkunfts-, also Ausbildungsland. Bei nicht EU- nicht EWR- und nicht-Schweiz-Staaten, auch als „3.Staaten“ bezeichnet, ist es am aufwändigsten. Was im Verlauf des Anerkennungsprozesses wichtig ist und wo man Hilfe bekommen kann, ist Thema dieses Artikels.

Bislang habe ich mir nie in der Tiefe Gedanke gemacht, wie es tatsächlich ist, in eine fremde Sprache zu kommen und zu leben. Und in dieser fremden Sprache einen Beruf auszuüben der sehr kommunikationsorientiert ist. Der auch auf verstehen und verstanden werden beruht. Im Fall von Ärzt:innen eben auch oft in schwierigen und herausfordernden Situationen, wo sowieso oft die Worte fehlen, schon in der „eigenen“ Sprache.

Ich weiß es nicht, wie es sich anfühlt. Ich kann nur vermuten, wie es ist. Und es ist sicher ein Unterschied, ob man vorbereitet und geplant kommt oder ungeplant, getrieben, vertrieben auf der Flucht. Ich kann es nicht beantworten, wie es ist. Wenn Sie es wissen, aus eigenem Erleben, dann höre / lese ich gerne Ihre Geschichte. Die Kommentare sind offen.

Es gab und gibt aber viele Menschen, die sich darüber Gedanken machen und auch Unterstützung anbieten.

Eine Studie zum Thema „Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen“

Wie gesagt, es gibt zum Glück Menschen, die sich intensiv damit auseinandergesetzt haben. Und sogar eine quantitativ-qualitative Studie dazu veröffentlicht haben. August Gächter, Juliet Tschank (Zentrum für soziale Innovation) Milica Tomic-Schwingenschlägl und Yerivan Pruscha (Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen) haben ihren Bericht 2020 erstellt und ihre Ergebnisse auf 82 Seiten dargestellt.

In Short (also kurz) der Prozess der Anerkennung

Kommen – Sprache lernen – Studium anerkennen lassen – Berufliche Qualifikation anerkennen lassen (das ist bei Ärzt:innen die Postgraduale Facharzt-Weiterbildung) – als Ärzt:in arbeiten.

Der Prozess selbst dauert seine Zeit, er ist nicht kurz in Österreich.

Das Unterfangen ist icht einnfach. Es ist beinahe wie ein zweites Mal studieren, diesmal in einer neuen Sprache. Erst kommt die Nostrifizierung des Studiums. danach die Anerkennung für die bereits absolvierte Facharzt-Ausbildung und damit der Erhalt der Berufsberechtigung.

Während dessen bitte immer auch die neue Sprache lernen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen – Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten

Seit 2016 gibt es ein Gesetz in Österreich das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG), das eine Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen gebracht hat. Es gibt aber keine einheitliche Regelung für im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse. Es macht auch einen Unterschied wo der Abschluss erworben wurde, EWR- / Drittstaat , welche Bildungsebene Schulabschluss / Hochschulabschluss, ob es eine reglementrierte Tätigkeit ist oder nicht. Auch ob überhaupt eine formale Anerkennung gemacht werden, ist von diesen Kriterien abhängig.

Die Qualifikation von Ärzt:innen muss jedenfalls bewertet und anerkannt werden.

Nostrifikation

Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen. Es werden die Lehrpläne verglichen. Sollten einzelne Unterrichtsgegenstände oder Lehrinhalte fehlen, werden Zusatzprüfungen vorgeschrieben.

Zuständig dafür ist ausschließlich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) in Wien.

Nostrifizierung

Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen (meist aus Drittstaaten), die grundsätzlich gleichwertig mit inländischen Abschlüssen sind. Das kann ein Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium sein. Danach hat man das Recht den entsprechenden akademischen Titel zu führen und darf den Beruf ausüben, der mit dem Studienabschluss in Österreich verbunden ist.

Qualifikationsnachweise aus Drittstaaten werden auf Gleichwertigkeit geprüft. Eventuell werden Ergänzungsausbildungen (theoretische Prüfungen und Praxisstunden) vorgeschrieben, um die Berufsberechtigung für Österreich zu erlangen.

In Österreich darf man nach Abschluss des Medizinstudiums nicht als Ärzt:in tätig sein. Es braucht noch eine weitere postgraduale Ausbildung (heißt in Deutschland und der Schweiz Weiterbildung) in einem Krankenhaus. Erst dadurch wird man Fachärzt:in oder Allgemeinmediziner:in.

Die Zuständigkeit liegt bei Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule.

Berufliche Anerkennung oder Berufszulassung

Für Qualifikationsnachweise aus EU- EWR-Staten gilt die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Berufszulassung ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG für EU-Staaten. Die Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten die jeweiligen Berufsabschlüsse grundsätzlich als gleichwertig anerkennen und dadurch ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich ist

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK).

Wie ist das bei Menschen aus Drittstaaten? Eine gute Frage. Mir ist es noch nicht ganz klar, wer da zuständig ist. Grundsätlich zuständig. Aber für die Ärzt:innen weiß ich es. Da ist es die Österreichische Ärztekammer.

Nostrifizierung und Erhalt der Berufsberechtigung für Humanmedizin in Österreich

Sie sind Ärzt:in und kommen aus einem Drittstaat und wollen in Österreich arbeiten? Sie müssen ihr Medizinstudium nostrifizieren lassen und eine Berufsberechtigung erlangen. Das ist nicht einfach und schnell. Aber es gibt Hilfe. Hilfe vorab und Hilfe auf dem Weg.

Für Humanmedizin kann man sich beraten lassen von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Auch Landesärztekammern bieten ein Beratung an. Das macht schon vor der Antragsstellung zum Nostrifizierungsverfahren Sinn. Dann weiß man einerseits, ob man überhaupt nostrifizieren muss und andererseits, ob es überhaupt möglich ist.

Falls es nötig und möglich ist, braucht man einen Plan. Auch hier hilft die Beratung.

In Short (also kurz) für Mediziner:innen

Deutsch lernen – beraten lassen bei der ÖÄK – Unterlagen für Antrag zusammenstellen (übersetzt und beglaubigt) – Antrag stellen auf Nostrifizierung an einer Medizinischen Universität (Graz, Innsbruck, Wien) – Das Ermittlungsverfahren der Universität zur Prüfung der Gleichwertigkeit beginnt – Stichprobentest absolvieren [Deutsch Niveau B2 ist empfehlenswert] – Bescheid zur Studienzulassung (oder Ablehnung) wird erstellt [Ermittlungsverfahren und Ergebnis des Stichprobentests] – Studium als außerordentliche:r Student:in [Fächer werden im Bescheid vorgeschrieben] – Studium abgeschlossen = nostrifiziert = Es wird der Bescheid über den Abschluss der Nostrifizierung und Verleihung des akademischen Grades „Doktor/in der gesamten Heilkunde – Dr. med. univ.“ ausgestellt. GRATULIERE!

Weiter geht es: Sprachprüfung Niveau C1 ist nötig für – Deutschprüfung der ÖÄK [Arzt-Patienten-Gespräch und behördlicher Schriftverkehr] – Unterlagen für nächsten Antrag zusammenstellen – Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste beim Team Standesführung der ÖÄK – Eintrag in die Ärzteliste – die postpromotionelle Ausbildung, der Turnus kann begonnen werden / bzw. ein Antrag auf Anerkennung der ausländischen Facharztausbildung = Absolvierung des Turnus / Anerkennung der ausländischen FacharztausbildungFacharztprüfung / Prüfung für Allgemeinmedizin – Einreichung aller Turnus-Rasterzeugnisse – Erhalt des Facharztdekrets bzw. ius practicandi für Allgemeinmedizin. PFU – geschafft! Jetzt darf man selbständig ärztlich arbeiten.

Wie viele Jahre hat das jetzt gedauert? Das ist nicht wirklich kurz. Auch meine Beschreibung ist nicht wirklich kurz geworden, obwohl ich mich wirklich bemüht habe. Und es fehlt noch so viel Information. Zum Beispiel welche Dokumente man braucht oder wo man Hilfe am Weg bekommt.

Help me – Beratungsangebote

Beratungszentrum für Migrant:innen

Dieses Zentrum in Wien gibt es seit 1983 und es ist seit Beginn im arbeitsmarktpolitischen Bereich aktiv und es gab mehrere Initiativen und Projekt einerseits für Qualifizierungsmaßnahmen (wequam) andererseits zur Anerkennung mitgebrachter Qualifizierungen (EQUAL, AMPEL).

Das Beratungszentrum ist eigentlich das übergeordnete Zentrum an dem alle weiteren Beratungs- und Anlaufstellen angedockt sind.

Beratungsstellen für Migrant:innen. Bild aus der Studie „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt in Österreich“ A. Gächter et al., 2020

2007 begann das Projekt „Perspektive“ – Anerkennungs- und Weiterbildungsberatungs-stelle für Asylberechtigte und NeuzuwanderInnen in Wien. Die Perspektive ist Partner des Start Wien Willkommensprogramms für NeuzuwanderInnen der Stadt Wien (Wiener Bildungspass). Überdies besteht eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Anerkennungsbehörden.

AST – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen

Das Projekt „Perspektive“ wurde um die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) geförderte Anlaufstelle (AST) Wien erweitert. Seit Jänner 2013 wird österreichweit Beratung zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in vier Anlaufstellen (AST) angeboten. Diese Anlaufstellen erfüllen die Aufgaben im Sinne des § 5 Anerkennnungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG) und sind in etablierten MigrantInnenberatungseinrichtungen integriert:
Anlaufstelle Wien-Perspektive: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Anlaufstelle Niederösterreich und Nordburgenland: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Anlaufstelle Steiermark, Kärnten und Südburgenland: ZEBRA – Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum
Anlaufstelle Oberösterreich und Salzburg: migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
Anlaufstelle Tirol und Vorarlberg: ZeMiT – Zentrum für Migranten und Migrantinnen in Tirol.

AST bietet mehrsprachige Beratung zur Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen, helfen beim Vergleich des erlernten Berufs und erlernten Qualifikationen im Herkunftsland mit dessen Anforderungen in Österreich, geben Information zu Berufen und Ausbildungssystemen in Österreich, helfen bei der Suche nach geeigneten Kursen und Ausbildungen, klären finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei geplanten Aus- und Weiterbildungen, begleiten während des Anerkennungsverfahrens und der Aus- und Weiterbildungen.

AST KOO – Anlaufstellenkoordination

Das ist jetzt keine eigentliche Anlaufstelle für Migrant:innen, dient aber der Koordination der einzelnen Beratungsstellen und übernimmt Serviceaufgaben für die Anlaufstellen, fördert den Austausch zwischen den Anlaufstellen, koordiniert und akkordiert die Zusammenarbeit mit den Bewertungsstellen. Außerdem erstellt sie statistische Auswertungen und monitiert. Also im Hintergrund sehr wichtig für die Weiterentwicklung der Beratungsstellen und für erkennen und abdecken von Bedarfen.

Check In und Check In Plus – CIP

2012 erkannte auch das AMS die Notwendigkeit der Förderung von Weiterbildung für Zuwander:innen mit abgeschlossener Ausbildung oder fertigen Studium. Für wien wurde die Beratungs- und Betreuungseinrichtung „Check In und nutze Deine Qualifikationen“ geschaffen.

Dieses wurde vom Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen übernommen und 2016 um „Chek In Plus“ (CIP) erweitert. Zielgruppe sind Personen, die im Ausland eine mittlere oder höhere Ausbildung abgeschlossen oder qualifizierte Berufserfahrung gesammelt haben und die unter anderem Begleitung und Unterstützung bei der Nostrifizierung und Anerkennung ihrer mitgebrachten Qualifikation brauchen. Die Betroffenen müssen beim AMS Wien gemeldet sein und sollen noch nicht lange in Österreich leben.

Eine Schwerpunktgruppe der Betreuung bei Check In Plus sind Human- und ZahnmedizinerInnen während der Dauer ihrer Nostrifizierung. Wegen der Komplexität des Prozesses und dem Bedarf des Arbeitsmarktes wurden für beide Gruppen spezielle Regeln erarbeitet:
 Die Verweildauer für Humanmediziner:innen in der Betreuung kann bis zum Abschluss der Nostrifizierung betragen, aber maximal drei Jahre.
 Betreffend den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde eine Ausnahme für Teilnehmer:innen während der Dauer der Betreuung bei Check In Plus geschaffen. Es kann die Bedarfsorientierte Mindestsicherung weiter gewährt werden, wenn es sich um subsidiär Schutzberechtigte oder Asylberechtigte handelt.
 Gemeinsam mit der AST Wien-Perspektive werden regelmäßig Informations- und Austauschtreffen für die Zielgruppe angeboten. In bestimmten Fällen können die für die Nostrifizierung erforderlichen Dokumente kostenfrei durch die AST Wien-Perspektive übersetzt werden.
 Weiters werden die nostrifizierenden Human- und Zahnmediziner;innen während des gesamten Anerkennungsprozesses beraten, begleitet und erhalten ausreichend Zeit, um für die Prüfungen zu lernen.
 Anfallende Kosten (Sprach- und Fachsprachkurse, Nostrifizierungstaxen, Gebühr für die Sprachprüfung an der Akademie der Ärzte oder Zahnärztekammer) können durch das AMS Wien gefördert werden.

Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Studie

Erkenntnisse und Empfehlungen für Migrant:innen

„Der vorliegende Bericht versteht sich als Beitrag zur aktuellen Auseinandersetzung mit der Problematik der Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass auch nach Ablegung von Prüfungen die berufliche Integration noch nicht beendet ist. Berufliche Anerkennung von ÄrztInnen und ZahnärztInnen ist ein Prozess, der sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt und für den die Maßnahmen, die als Unterstützung gesetzt werden, von hoher Relevanz sind.
Das längere Verweilen im Anerkennungsprozess bedeutet für die betroffenen Personen in der Regel mehr als nur finanzielle Einschränkungen. Vielmehr wird diese „lange Pause vom Beruf“, verursacht durch Migration und/oder Flucht, Spracherwerb und Nostrifizierung, als Entwertung der vorhandenen Kompetenzen erlebt. Dabei handelt es sich um subjektive Einschätzungen der Befragten. Die qualitativen Einzelinterviews, die im Rahmen der Studie durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass das rasche Erlernen der deutschen Sprache der erste wichtige Schritt für Integration und Partizipation in der Gesellschaft und in Folge in das Berufsleben ist. Der lange Nostrifikationsprozess zeigt, dass eine Begleitung und Unterstützung durch Check In Plus sehr hilfreich und sinnvoll ist. Die Vorteile der rascheren Arbeitsmarktintegration der NostrifikantInnen liegen auf der Hand – Kontakt mit PatientInnen, schnelleres Erlernen der Fachsprache, Aufbau der kollegialen Beziehungen, gesellschaftliche Anerkennung.
“ ( Kapitel 9 Empfehlungen)

Emfehlungen für Verantwortliche und Politik

Die folgenden zentralen Empfehlungen leiten sich aus der Analyse der Daten ab:

  • Die Verfahren so umzugestalten, dass ÄrztInnen und ZahnärztInnen während des Anerkennungsprozesses durchgängig mit PatientInnen sowie Gesundheitspersonal in Kontakt stehen, um in die österreichische Berufspraxis hineinwachsen zu können.
  • Eine mögliche Form wäre die Schaffung einer vorläufigen, eingeschränkten Berufsausübung ähnlich wie in Deutschland.
  • Die inhaltliche Weiterentwicklung und der regionale Ausbau von Maßnahmen wie Check In Plus sollten als Investition in die Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Diensten vorangetrieben werden.
  • Einrichtung eines universitären Lehrgangs in dem fachspezifische, für die Nostrifzierung relevante Inhalte vermittelt werden. Neben der Prüfungsvorbereitung kann der Lehrgang auch als Fachsprachtraining genützt werden und die Integration der TeilnehmerInnen in die Berufsgruppe fördern. Solche standardisierte Maßnahmen können in das reguläre Lehrangebot der medizinischen Universitäten integriert werden.“ (Kapitel 9 Empfehlungen)

Wer jetzt wissen möchte, wie es in Deutschland ist, der möge bitte in der Studie nachlesen. Auch Schweden ist im Vergleich beschrieben.

Auch die ganzen Interviews von Personen, die den Prozess durchlaufen (haben), sind drin. Nur zu, es lohnt sich.

Was ist jetzt meine Meinung dazu?

Je schneller Menschen in ihrer Expertise tätig sein können, umso besser. Jede:r Nostrifikant:in sollte die Hilfestellungen nutzen und intensiv deutsch lernen von Beginn an.

Ich erinnere mich an meine Patho-Prüfung im Jahre 1991. Da war auch ein Nostrifikant anwesend zur Prüfung. Der Prüfer fragte in die Runde: „Und warum soll ich jetzt jemanden Pathologie prüfen, der in seiner Heimat Medizin studiert und 20 Jahre als Internist dort gearbeitet hat?“ Damals wurde ich erstmals mit dem Thema konfrontiert und hatte keine Antwort parat.

Österreich lässt doch immer noch viele Ressourcen liegen durch diesen langen Weg. Natürlich ist es absolut unabdingbar, dass Kolleg:innen deutsch können in Österreich. Wir müssen ja kommunizieren als Ärzt:innen, dafür ist diese Zeit auch gut nutzbar. Allerdings auch bei Deutsch ist „learning on the job“ gut möglich. Das schlimmste ist meiner Meinung nach, dass Nostrifikant:innen während dieser Zeit ihren Beruf „Arzt“ gar nicht ausüben dürfen. Erst ab dem Eintrag in die Ärzteliste ist dies gestattet. Das kann schon 3 Jahre dauern. Vorerst mal in Ausbildung, also unselbständig, im Krankenhaus. Erst wenn die vollständige FA-Anerkennung durch ist, bzw. die postgraduelle Ausbildung fertig ist, darf selbständig als Arzt / Ärztin gearbeitet werden.

Over and Out für jetzt (06.2023) – falls was Wesentliches fehlt, bitte in die Kommentare schreiben 🙂


Zurück