Basisausbildung für Ärzt:innen in Österreich
Die Basisausbildung ist die erste Stufe der Ärzteausbildung in Österreich (ärztliche Weiterbildung in D und CH). Sie kann nach Abschluss des Medizinstudiums gestartet werden bei einer Krankenanstalt, die eine Berechtigung als Ausbildungsstätte hat. Der Beginn dieser ärztlichen Tätigkeit ist bei der jeweiligen Landesärztekammer zu melden. Dort erfolgt der Eintrag in die Ärzteliste. Damit sind Sie nun Arzt / Ärztin.
Die Ausbildung (ärztliche Weiterbildundung) selbst findet arbeitsplatzbasiert an zumindest zwei unterschiedlichen Abteilungen (chirurgisch und konservativ) statt. Die Ziele sind durch die ÖÄK (Österreichische Ärztekammer) vorgegeben. Diese Ziele sind durch selbstgesteuertes Lernen (self-directed learning) gut erreichbar. Unterstützt werden Ärzt:innen in Basisausbildung dabei von den Fachärzt:innen vor Ort und einem Logbuch zur Selbstreflexion und Standortbestimmung. Ein wichtiger Schritt zu Beginn ist sich mit den Grundlagen und Zielen vertraut zu machen. Dabei soll Sie dieser Artikel unterstützen.
Gesetzliche Grundlagen
Ärzteausbildungsordnung – ÄAO
ÄAO 2015
Die Stufenausbildung wurde eingeführt mit der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015. Sie beginnt mit der 9-monatigen Basisausbildung als erste Stufe. Diese ist integraler Bestandteil der weiterführenden Ausbildung (Allgemeinmedizin oder ein Sonderfach). Bei der Allgemeinmedizinischen Ausbildung (AM-A) folgt der 27-monatige Spitalsturnus mit einem definierten Fächerkanon, den Ausbildungsfächern, und im Anschluss die derzeit 6-monatige Lehrpraxis. Eine Sonderfachausbildung (von 51 möglichen) gliedert sich in die Sonderfachgrundausbildung (SFG) und die Sonderfachschwerpunktausbildung (SFS). In der SFS können verschieden Module ausgwählt werden, die jeweils 9 Monate dauern. Die Zeiten sind abhängig vom jeweiligen Fach. Für alle Ärzt:innen, die die Ausbildung ab Juni 2015 beginnen, ist die ÄAO 2015 gültig.
Die gemeinsam gültigen Elemente für AM-A und SF-Ausbildung sind in Abschnitt 2 der ÄAO 2015 beschrieben. Hier ist im §6 auch die Basisausbildung zu finden:
„Definition und grundlegende Inhalte der Basisausbildung für die Qualifikation in Allgemeinmedizin und im Sonderfach
§6 (1)Basisausbildung bezeichnet den ersten Teil der Ausbildung für jede Ärztin/jeden Arzt in der Dauer von zumindest neun Monaten zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten, sofern in den Anhängen zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist. Ziel der Basisausbildung ist die Befähigung der Ärztin/des Arztes im Rahmen von Nacht-, Feiertags- oder Wochenenddiensten Patientinnen/Patienten einer Fachabteilung oder Organisationseinheit im Umfang der gemäß Abs. 3 erworbenen Kompetenzen zu versorgen sowie zum Management von intramuralen Notfallsituationen bis zum Eintreffen höherwertiger Hilfe.
(2) Der Inhalt der Basisausbildung bezieht sich auf
1. die gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft häufigsten Krankheiten und deren Symptomenkomplexe, die Betreuung der zugewiesenen Patientinnen/Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung unter abnehmendem Grad der Anleitung und Aufsicht. Zum Erwerb dieser Kompetenzen haben Ärztinnen/Ärzte
a) Gespräche und klinische Untersuchungen durchzuführen, insbesondere unter Beachtung des § 4,
b) die Diagnostik sowie die Behandlung zu planen sowie
c) den erstellten Plan mit der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu diskutieren und umzusetzen,
insbesondere im Bereich der Herz-Kreislauferkrankungen, der Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Stoffwechselerkrankungen, der psychischen Erkrankungen oder der cerebrovaskulären Erkrankungen, wie insbesondere Demenz und Schlaganfälle,
2. Notfallsituationen, insbesondere primär akut lebensbedrohlicher Zustände, das Setzen von Erstmaßnahmen und die Versorgung der Patientin/des Patienten mit den vorhandenen Möglichkeiten bis zum Eintreffen weiterer höherwertiger Hilfe.
(3)Die konkret zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ergeben sich aus der gemäß § 24 Abs. 2 iVm § 117c Abs. 2 Z 2 Ärztegesetz 1998 von der Österreichischen Ärztekammer zu erlassenden Verordnung.“ Das ist die unten näher beschriebene KEF und RZ-V.
ÄAO 2006
Die davor gültige ÄAO ist aus dem Jahr 2006. Sie hatte keine Basisausbildung. In der AM-A waren 36 Monate in einem etwas anders gelagerten Fächerkanon abzuleisten, davon 6 Monate als Lehrpraxis Allgemeinmedizin, wobei diese auch vor bzw. während des Spitalsturnus AM gemacht werden durfte. In den Sonderfächern gab es definierte Gegenfächer im Ausmaß bis zu 2 Jahren. Sie ist gültig für Ärzt:innen, die die Ausbildung vor Juni 2015 begannen. Eine Wechsel in die ÄAO 2015 ist möglich.
KEF und RZ-V
Die „Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifikate und Ausbildungsbücher“ wird im Folgenden KEF und RZ-V genannt. Sie beruht auf der ÄAO 2015 und regelt alles in ihrem Namen genannte, unter anderem die Ausbildungsinhalte für die Basisausbildung, Allgemeinmedizinsche Ausbildung und alle Sonderfach-Ausbildungen und das jeweilige zu erreichende Ausbildungsniveau: Kenntnis, Erfahrung oder Fertigkeit.
Hier für Interessierte die für Basisausbildung relevanten Passagen des §4 der KEF und RZ-V:
„§ 4. (1) Im Rahmen der Basisausbildung sind Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
chirurgischen und konservativen Fachgebieten gemäß Anlage 33 zu erwerben.
(2) In der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches haben Ärztinnen/Ärzte jene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nachzuweisen, die in den Anlagen zu dieser Verordnung (Anlagen 1 bis 33) angeführt sind.
(3) Sofern in den Anlagen Fertigkeiten für operative Eingriffe angeführt sind, …
(4) In den Ausbildungsinhalten angeführte Zahlen sind Richtzahlen, ...
(5) Sämtliche Ausbildungsinhalte sind nach Maßgabe des jeweils aktuellen Standes der
medizinischen Wissenschaft und Erfahrung und nach Maßgabe der jeweils aktuellen, sowohl national wie
auch international, medizinischen Methoden, zu absolvieren und umfassen im jeweiligen
Ausbildungsinhalt und in der Routineversorgung auch neue Therapieformen, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten herangezogen werden.
(6) In der Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist auf genderspezifische Betreuung von Patientinnen
und Patienten fachspezifisch Bedacht zu nehmen.
(7) Die Ausbildungsinhalte sind, sofern in den Anlagen nichts anderes angeführt ist, je nach
fachspezifischer Möglichkeit an ambulanten und/oder stationären Patientinnen und Patienten zu
vermitteln.
(8) In der Ausbildung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Turnusärztin/der Turnusarzt darin
ausgebildet wird, die wissenschaftliche Wertigkeit von fachbezogenen Publikationen und deren Einfluss
auf die tägliche Praxis zu interpretieren..“
Ganz wichtig finde ich den §5, der ärztliche Grundkompetenzen beschreibt, besser erwähnt. Diese sind von CanMEDS übernommene ärztliche Rollen, was ich wirklich gut finde. Dort sind die Rollen tatsächlich beschrieben und die sich erweiternden Kompetenzen im Verlauf des Berufslebens definiert. Hier geben wir uns mit dem österreichischen Verordnungstext zufrieden (wer mehr wissen will, klickt einfach auf den Link oben):
„Grundkompetenzen eines Arztes
§ 5. (1) In allen Bereichen der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte hat die/der Ausbildungsverantwortliche darauf zu achten, dass die Turnusärztin/der Turnusarzt auch in folgenden
ärztlichen Rollen gefördert wird:
a) der Kommunikation (Communicator),
b) der Zusammenarbeit (Collaborator),
c) der Fähigkeit für ein lebenslanges Lernen (Scholar),
d) der Bereitschaft, als Fürsprecher des Patienten einzustehen (Health Advocate)
e) einer ethisch ärztlichen Haltung (Professional) sowie
f) des Managements (Manager).
(2) Der Ausbildungsverantwortliche hat darauf zu achten, dass diese Grundkompetenzen der
Turnusärztin/dem Turnusarzt vermittelt werden„
Ziel der Basisausbildung
Sie dient dem Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fächern. Es muss im Rahmen der Basisausbildung zumindest eine Rotation (konservativ und chirurgisch) verpflichtend absolviert werden. Wählt der Auszubildende zusätzlich ein beliebiges Fach (zB.: Pathologie oder Radiologie) sind zwei Rotationen zu absolvieren. (FAQ Ärzte-Ausbildungsordnung, Stand 2019)
„Durch diese klinische Ausbildung sollen alle Ärzte befähigt werden, Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und Notfallsituationen fachgerecht betreuen zu können. Ziel ist es auch die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und der weiteren Behandlung zuzuführen. Am Ende der Basisausbildung ist keine Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung gegeben. Der Berechtigungsgrad bei Turnusärzten ist generell ein mit zunehmender Dauer der Ausbildung und steigenden individuellen Kenntnissen einhergehender dynamischer Prozess, so dass die Anleitung und Aufsicht durch den Ausbildungsverantwortlichen entsprechend reduzierbar wird. Erst durch die Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt eines Sonderfaches oder als Arzt für Allgemeinmedizin ist die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung gegeben.“ (FAQ Ärzte-Ausbildungsordnung, Stand 2019)
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte finden sich als Anlage in der KEF-RZ-V. Für die Basisausbildung ist es die Anlage 33 zu finden. Die Ausbildungsinhalte sind dort gegliedert nach zu erreichendem Kompetenzniveau.
Ausbildungsniveaus & ärztliche Grundkompetenzen
In der KEF-RZ-V sind wie gesagt die Ausbildungsinhalte festgelegt und das jeweils zu erreichende Ausbildungsniveau. Zusätzlich sind die ärztlichen Grundkompetenzen zu vermitteln, die bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte, also der ärztlichen Tätigkeit vor Ort immanent angewendet werden. Kompetenz ist die Fähigkeit etwas erfolgreich umszusetzen. In Summe nenne ich das jetzt mal Kompetenzniveau, das erreicht werden soll und verwende die Begriffe Ausbildungsniveau und Kompetenzniveau synonym. Es sind dies:
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten stehen für das zu erreichende Ausbildungs- oder Kompetenzniveau auf dem die jeweiligen Ausbildungsinhalte erreicht werden sollen. Es finden sich in § 4 keine näheren Definitionen. Lediglich für Fertigkeiten, lässt sich ableiten, dass Fertigkeit bedeutet, dass der TA die jeweilige Tätigkeit selbständig durchführen kann. (§ 4 KEF und RZ-V, 2015) In der ÄAO 2015 findet sich jedoch eine Begriffsdefinition für Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten.
Ganz einfach werden die drei Niveaus definiert im Ausbildungsbuch zur Basisausbildung: Kenntnisse (theoretisches Wissen), Erfahrungen (Wissen aus Beobachtung) und Fertigkeiten (praktische Umsetzung) ist dort die Gliederung der Ausbildungsinhalte.
Hier auch noch die definierten Begriffe in der ÄAO 2015. Sie finden sich im 1. Abschnitt des Gesetzes unter §3 Begriffsbestimmungen:
. „3. „Erfahrungen“ bezeichnen jene empirischen Wahrnehmungen ärztlicher Tätigkeiten in aktiver oder passiver Rolle im Zuge der Betreuung von Patientinnen/Patienten, die in der Folge im Rahmen der eigenen ärztlichen Tätigkeit verwertet werden sollen.
4. „Fertigkeiten“ bezeichnen jene ärztlichen Tätigkeiten, die die Ärztin/der Arzt unmittelbar am oder mittelbar für Menschen ausführt, insbesondere die praktische Anwendung bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie sonstige manuelle technische Handlungen.
…
6. „Kenntnisse“ bezeichnen das theoretische Wissen als Grundlage für die praktische Ausführung ärztlicher Tätigkeiten einschließlich des Wissens über
a) Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anderer ärztlicher oder sonstiger gesundheitsberuflicher Tätigkeitsbereiche sowie
b) die Interpretation von Befunden und Berichten von Ärztinnen/Ärzten anderer medizinischer Fachrichtungen sowie von Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe im Hinblick auf die eigene ärztliche Tätigkeit.
…
8. „Turnusärzte“ sind jene Ärzte, die in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, zur Fachärztin/zum Facharzt oder in einer Additivfachausbildung stehen.
Die Basisausbildung ist ja, wie gesagt, integraler Bestandteil der AM-A und jedweder Sonderfachausbildung.
Lernziele
Lernziele sollen konkret formuliert sein und auch ein Verb enthalten. So ist das in den gesetzlichen Grundlagen (zum Glück) nicht ausformuliert. D.h. das selbstgesteuerte Lernen beginnt damit, dass Sie sich eigene Lernziele aus den Ausbildungsinhalten und den zu erreichenden Kompetenzniveaus ableiten. Sie müssen nicht alles selbständig durchführen können, manches reicht, wenn Sie es zum Beispiel erläutern können oder einem Patienten / einer Patientin verständlich erklären.
Mein Lieblingsbeispiel dazu ist der Ausbildungsinhalt „Sterbebegleitung“, der in neun Monaten Basisausbildung auf dem Niveau „Fertigkeit“ erreicht werden soll. Was genau bedeutet das jetzt? Ich nehme nicht an, dass jemand nach 9 Monaten eine:n fertig ausgebildete:n Palliativmediziner:in erwartet. Wichtig ist, dass Sie sich damit auseinandersetzen und, je nachdem welche Richtung Sie zukünftig einschlagen werden, in die Tiefe gehen und auf keinen Fall dieser herausfordernden Situation aus dem Weg gehen.
Das gilt für alle Ausbildungsinhalte – also setzen Sie sich damit auseinander und behalten Sie dies für die gesamte Ausbildungszeit bei.
Ausbildungsbuch oder Logbuch
Logbücher in der ärztlichen Ausbildung sind weit verbreitet. Es gibt sie in unterschiedlichen Umfängen und Ausprägungen. Die Ausbildungsbücher der ÖÄK sind in etwa Kopien der Rasterzeugnisse.
„Ausbildungsbücher (sogenannte Logbücher) der Österreichischen Ärztekammer dienen zur detaillierten Dokumentation der einzelnen Ausbildungsschritte durch die Turnusärztin/den Turnusarzt und sind von der Turnusärztin/vom Turnusarzt und der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu verwenden. Das Ausbildungsbuch soll der/dem in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arzt im Nachweis der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unterstützen. Der Inhalt der Ausbildungsbücher ergibt sich aus dem Inhalt der Rasterzeugnisse.“ (§9 KEF und RZ-V, 2015)
Basisausbildung, Ausbildungsbuch (Logbuch)
Logbuch Basisausbildung des Wiener Gesundheitsverbundes
Das Logbuch des WIGEV soll ein Begleiter durch die Ausbildungszeit sein. Es gibt eine Struktur vor, die an den involvierten Abteilungen umgesetzt ist. Dies wird regelmäßig anonymisiert evaluiert um Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten.
Es sind auch die vorgegebenen Ausbildungsinhalte abgebildet zur dreimaligen Selbsteinschätzung während der Ausbildungszeit (3., 6. 9. Monat). Es ist in Ihrem persönlichen Interesse diese Einschätzung wahrheitsgetreu vorzunehmen. Es hilft Ihnen neue Lernziele anzusteuern.
Sie wissen ja: gefährlich sind die Ärzt:innen, die sich selbst überschätzen und die keine Hilfe holen, wenn sie Hilfe brauchen. Das sind auch wichtige ärztliche Kompetenzen: Selbstreflexion, Selbsteinschätzung, eigene fachliche / persönliche Grenzen erkennen und Unterstützung holen.
Die Bestätigung des Könnens erfolgt im Rasterzeugnis (s.u.).
Logbuch – elektronisch oder analog?
Ich bin derzeit für analog. Ich finde Ausbildung soll Raum und Zeit einnehmen. Und ein A4-Logbuch nimmt Raum ein. Turnusärzt:in und supervidierende:r Fachärzt:in nehmen sich gemeinsam Zeit die Ausbildung zu dokumentieren und Feedback zu geben. Ein einfaches abhaken einer Liste, egal ob elektronisch oder analog, führt meines Erachtens nicht zu einer verbesserten Ausbildung. Klar ist es sinnvoll zu wissen, was man am Ende können soll. Wenn die Liste dabei hilft, bitte gerne verwenden.
Ausbildung ist eine Frage der Kultur, des Miteinanders und sie findet laufend statt. Arbeitsplatzbasiert und angepasst an das Kompetenzniveau der TÄ, das sich stetig erweitert. Ein kleiner Teil dieser Arbeit kann durch ein Logbuch, das mehr ist als eine Liste, sichtbar gemacht werden. Das kenne ich bislang nur im analogen Logbuch des Wiener Gesundheitsverbundes. Wenn Sie etwas anderes kennen, bitte unbedingt in die Kommentare schreiben oder mir ein E-Mail schicken. Bitte.
Rasterzeugnis Basisausbildung
„Die Rasterzeugnisse dienen zum Nachweis über die mit Erfolg zurückgelegte Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt.“(§7 KEF und RZ-V, 2015) Die Rasterzeugnisse für alle Ausbildungsabschnitte und alle Fächer werden von der österreichischen Ärztekammer auf deren Homepage jeweils getrennt für alle Fächer veröffentlicht. Das Rasterzeugnis Basisausbildung ist von der Ärztlichen Leitung der Krankenanstalt, das Rasterzeugnis für alle anderen Ausbildungen ist vom Ausbildungsverantwortlichen, i.e. die Ärztliche Leitung der Abteilung, zu unterferigen. (§8 KEF und RZ-V, 2015)
Das Rasterzeugnis Basisausbildung findet sich in Anlage 35 der KEF und RZ-V ohne Ausbildungsinhalte. Auf der Website der ÖÄK findet sich ein mit Ausbildungsinhalten vorbefülltes Exemplar.
Machen Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung mit den Zielen vertraut. Falls Sie sich die Ausbildungsinhalte (Anlage 33 KEF und RZ-V) noch nicht angesehen haben, blättern Sie erst mal das Rasterzeugnis Basisausbildung durch.
Conclusio
Ich finde die Basisausbildung eine gute Einführung. Sie soll alle Ärzt:innen auf eine vergleichbares Niveau bringen, auf ein Mindestmaß an Kompetenz nach 9 Monaten um gut in die weiterführende Ausbildung starten zu können, egal ob Allgemeinmedizin oder Viszeralchirurgie, Labormedizin oder Pathologie oder ein anderes der insgesamt 51 möglichen Sonderfächer.
Ein Logbuch kann ein guter Begleiter durch die Ausbildungszeit sein. Wesentlich ist, es tatsächlich zu führen und zwar ehrlich. Die eigenen (fachlichen) Grenzen zu kennen und sich bei Bedarf Hilfe zu holen ist Kennzeichen jedes guten Arztes / jeder guten Ärztin.
Eine Abschaffung der Basisausbildung ohne (Wieder)Einführung von Gegenfächern bildet Fachärzt:innen heran, die dann möglicherweise kein anderes Fach oder noch schlimmer nur eine Abteilung kennengelernt haben. Da wird in der eigenen Suppe schwimmend der Blick über den Tellerrand schwierig.
Und wie kommen Sie jetzt zu einer Stelle?
Wissen Sie schon, welche Fachrichtigung Sie einschlagen möchten? Falls ja, bewerben Sie sich. Direkt vor Ort bei der jeweiligen ärztlichen Abteilungsleitung (Primar:ia). Auch einfach ins Blaue hinein, eine sogenannte Initiativbewerbung. Oder Sie schauen auf eine Website mit offenen Stellen, wie z.B. die Jobbörse des Wiener Gesundheitsverbunds im Berufsfeld „Medizin“
Melden Sie sich an bei einer Klinik oder einem Verbund von Kliniken.
Für den Wiener Gesundheitsverbund finden Sie die nötigen Informationen unter „ärztliche Ausbildung – nach dem Studium“
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg, egal wo Sie welchen Ausbildungsweg einschlagen.
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